
Grad der Behinderung von 40 – Rechte und Pflichten
Ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 signalisiert eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung, die jedoch nicht den Status der Schwerbehinderung erreicht, welcher ab einem GdB von 50 beginnt. Personen mit einem GdB von 40 können unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Gleichstellungsantrag mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, was besondere Rechte und Pflichten mit sich bringt. Rechtliche Grundlage: Muss ein GdB von 40 mitgeteilt werden?
Charakteristiken des Gleichstellungsantrags bei einem GdB von 40:
Vorteile der Mitteilung eines GdB von 40:
Personen mit einem GdB von 40 können bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag stellen, der Kündigungsschutz bietet. Offene Kommunikation ermöglicht angepasste Arbeitsumgebung und schützt vor Diskriminierung. Risiken und Vorteile der Offenlegung müssen abgewogen werden.