Das bayerische Kabinett plant, dass Betreiber von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Zukunft mehr Geld an die Kommunen zahlen müssen.
Dies soll die Akzeptanz dieser Anlagen in den Gemeinden erhöhen. Während viele Standorte von Windenergieanlagen bereits von hohen Zahlungen profitieren, die direkt in die Gemeindekassen fließen.
Die Eigentümer von privaten PV-Dachanlagen sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen, da sie unter die Schwelle von fünf Megawatt Leistung fallen.
Nur Besitzer großer PV-Anlagen auf Freiflächen müssten möglicherweise zusätzliche Gebühren zahlen. Obwohl 0,3 Cent pro Kilowattstunde gering erscheinen, kann dies für jede Hektar-Freiflächenanlage, die etwa 400 bis 500 Megawattstunden Strom pro Jahr erzeugt, eine erhebliche Summe bedeuten.
Kommunen könnten dadurch zusätzlich 1.200 bis 1.500 Euro pro Hektar erhalten, neben anderen Vorteilen wie günstigerem Strom für Anwohner.
Die Regelung sieht jedoch auch vor, dass Gemeinden individuelle Vereinbarungen mit PV-Betreibern treffen können, etwa durch Vergünstigungen für die Anwohner oder den Bau von Ladeinfrastruktur in der Nähe der Freiflächenanlagen.
Dies soll die Flexibilität für maßgeschneiderte Konzepte bewahren. Durch die Möglichkeit, mehr Geld in die Kassen der Kommunen zu spülen, hofft man, dass sich mehr Gemeinden für den Ausbau von PV- und Windanlagen interessieren.
Der Gesetzesentwurf muss nun vom Bayerischen Landtag genehmigt werden und könnte bereits in den kommenden Monaten in Kraft treten.
Die geplante Gesetzesänderung in Bayern sieht vor, dass Betreiber von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zukünftig eine pauschale Gebühr zugunsten der Gemeinden entrichten müssen. Während große Anlagen betroffen wären, bleiben private PV-Dachanlagen von der Regelung ausgenommen.
– Einführung einer Gebühr von 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen ab fünf Megawatt
– Bürgerenergiegesellschaften und kleinere Windräder von der Regelung ausgenommen
– Individuelle Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Betreibern möglich
Durch die Gebührenerhebung erhofft sich die bayerische Regierung eine größere Akzeptanz für erneuerbare Energieanlagen in Gemeinden. Zudem könnten Kommunen zusätzliche Einnahmen generieren und innovative Lösungen zur Nutzung dieser Anlagen entwickeln.
Die geplante Gesetzesänderung in Bayern sieht vor, dass Betreiber von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zukünftig eine pauschale Gebühr zugunsten der Gemeinden entrichten müssen. Während große Anlagen betroffen wären, bleiben private PV-Dachanlagen von der Regelung ausgenommen.