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Aktuelle Warnung vor Adventskalendern: Verkauf von Produkten auch im Saarland betroffen – Behörden rufen zur Vorsicht auf


Aktuelle Warnung vor Adventskalendern: Verkauf von Produkten auch im Saarland betroffen - Behörden rufen zur Vorsicht auf

Bundesamt warnt vor aktuellen Rückruf von Adventskalendern

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert derzeit über einen Rückruf bestimmter Adventskalender auf seinem Verbraucherschutzportal “lebensmittelwarnung.de”. Laut der Warnung sollten die Schokoladenstücke, die in dem betroffenen Kalender enthalten sind, aufgrund möglicher Gesundheitsgefahren nicht konsumiert werden. Dieser Rückruf folgt der Rückrufaktion des Herstellers “Millano Sp. Z o.o. S.K.A” (aus Przeźmierowo, Polen) vom Donnerstag, dem 14. November 2024.

Folgende Adventskalender sind betroffen:

Die Produkte, die von dem aktuellen Rückruf betroffen sind, sind:

– Douceur, Adventskalender “Mir doch egal wie alt ich bin”, 75 Gramm, EAN: 26133010

– Douceur, Adventskalender “Weihnachtsdorf”, 75 Gramm, EAN: 26146836

– Douceur, Adventskalender “Christmas Calories Don’t Count”, 75 Gramm, EAN: 26143934

So sehen die Verpackungen aus:

Der Rückruf betrifft nicht nur bestimmte Haltbarkeitsdaten, sondern alle angegebenen Adventskalender unabhängig von ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum.

Schokolade aus den betroffenen Adventskalendern sollte nicht gegessen werden

Der Grund für den Rückruf der Produkte liegt laut Angaben des Herstellers in einer “starken Geruchs- und Geschmacksabweichung”. Da gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden können, wird dringend davon abgeraten, die Schokolade aus dem Adventskalender zu konsumieren.

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Die betroffenen Adventskalender wurden bei Rewe verkauft – auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz

Die zurückgerufenen Adventskalender wurden in den Supermärkten von Rewe verkauft. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden die Produkte auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz vertrieben. Kunden können die Artikel auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Verkaufsstellen zurückgeben und erhalten eine Rückerstattung des Kaufpreises.

Quellen:

– Lebensmittelwarnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 15. November 2024