
Bundesamt macht auf aktuellen Rückruf von Adventskalendern aufmerksam
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht aktuell über sein Verbraucherschutzportal „lebensmittelwarnung.de“ auf einen Rückruf bestimmter Adventskalender aufmerksam. Demnach sollten die in dem betroffenen Kalender enthaltenen Schokoladenstücke wegen möglicher Gesundheitsgefahren nicht verzehrt werden. Der Warnung vorausgegangen war der Rückruf des Herstellers „Millano Sp. Z o.o. S.K.A“ (aus Przeźmierowo, Polen) vom gestrigen Donnerstag (14. November 2024).
Diese Adventskalender sind von dem Rückruf betroffen
Von dem aktuellen Rückruf betroffen sind die Produkte:
- Douceur, Adventskalender „Mir doch egal wie alt ich bin“, 75 Gramm, EAN: 26133010
- Douceur, Adventskalender „Weihnachtsdorf“, 75 Gramm EAN: 26146836
- Douceur, Adventskalender „Christmas Calories Don’t Count”, 75 Gramm EAN: 26143934
Dabei ist der Produktrückruf nicht nur auf ein bestimmtes Haltbarkeitsdatum beschränkt. Der Rückruf umfasst dabei vielmehr die angegebenen Adventskalender sämtlicher Mindesthaltbarkeitsdaten.
Schokolade in Adventskalender sollte nicht verzehrt werden
Der Grund für den Rückruf der Produkte ist laut Angaben des Herstellers eine „starke Geruchs- und Geschmacksabweichung“. Da gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden können, wird vom Verzehr der in dem Kalender enthaltenen Schokolade dringend abgeraten.
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Adventskalender wurden bei „Rewe“ verkauft – auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz
Verkauft wurden die zurückgerufenen Adventskalender in den Einkaufsmärkten von „Rewe“. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden die Produkte auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz verkauft. Die Artikel können in den Verkaufsstätten auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgegeben werden. Das Geld wird den Kunden und Kundinnen dann zurückerstattet.
Verwendete Quellen:
– Aktuelle Lebensmittelwarnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 15. November 2024